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FID Weiterbildung

Eine Weiterbildung kann die beruflichen Qualifikationen und persönlichen Kompetenzen nicht nur auffrischen, sondern auch gleichzeitig vertiefen. Weiterbildung in jeglicher Form, gehört zum lebenslangen Lernen und bietet zahlreiche Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung.

Aufgrund des Bildungsfreistellungsgesetzes - BFG - hat jeder Arbeitnehmer / jede Arbeitnehmerin für anerkannte Weiterbildungen den Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.

Auszug aus dem BFG: § 2 Bildungsfreistellungsanspruch (1) Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beläuft sich auf zehn Arbeitstage für jeden Zeitraum zweier aufeinander folgender Kalenderjahre. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Für nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit während der Bildungsfreistellung bleibt der Anspruch bestehen

 

Weiterbildung bei FID - Eindrücke aus den Kursen
 
FID-KSA Alphabetisierung PC-Kurse  
EDV-Schulung Alpha-Absolveninnen gemeinsam lernen  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

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